Rechtsanwaltsbüro

Waltraud Zink



  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • ACE-Vertrauensanwältin



Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum verbinden viele mit einer krisensicheren Investition, Freiheit in der Gestaltung und finanziellem Spielraum in der Rente. Der Gedanke an die damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten wird dagegen oft beiseitegeschoben. Beginnend beim Kauf oder Verkauf bis hin zu Diskussionen zwischen Miteigentümern besteht jedoch eine Bandbreite von möglichen Konfliktpunkten.


Als Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht seit 2005 berate und vertrete ich Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Wohnungs- und Sondereigentum
  • Kauf und Verkauf 
  • Jahresabrechnung
  • Bauliche Veränderungen
  • Baumängel
  • Insolvenz
  • Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümerwechsel
  • Aufteilung der Nebenkosten
  • Sanierung und Modernisierung
  • Instandsetzung
  • Zwangsvollstreckung


Das meiste Konfliktpotential birgt das Gemeinschaftseigentum. Hier stellen sich immer wieder Fragen wie: Muss der Einbau eines Aufzugs gemeinsam bestimmt werden? Wer trägt den Betriebsstrom der Heizungsanlage. Ist ein Wohnungseigentümer dazu berechtigt, eine gemeinschaftliche Gartenfläche alleine zu nutzen.


Wenn Sie sich als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage unsicher sind, welche Bereiche zu Ihrem Sondereigentum gehörten, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ich erkläre Ihnen, über welche Angelegenheiten Sie allein bestimmen können und wofür Sie die Zustimmung der Wohnungseigentümer einholen müssen.

Share by:
Meine Seite - Rechtsanwaltsbüro Zink, Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ACE-Vertrauensanwältin