Verkehrsrecht
Da so gut wie jeder jeden Tag im Verkehr unterwegs ist, können sich oftmals schneller als man glaubt rechtliche Probleme ergeben, die in das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts fallen.
Seit 1994 vertrete ich die Interessen meiner Mandanten im Verkehrsrecht. Seit 2001 bin ich Vertrauensanwältin des Auto Club Europe e.V. (ACE), dem zweitgrößten Automobilclub in Deutschland. Darüber hinaus bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Meine Tätigkeit als Verkehrsrechtsanwältin umfasst das Verkehrszivilrecht wie die
Schadenregulierung nach einem Unfallereignis: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld
Fahrzeugkauf: Gewährleistungsrechte bei Mängeln an gebrauchten oder neuen Fahrzeugen, Rückabwicklung von Verträgen und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung u.a.
Das Verkehrsrecht umfasst jedoch auch das Strafrecht und das öffentliche Recht. Hierunter fallen die
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldern und Verkehrsstrafsachen
Verteidigung und Hilfe nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt
Führerscheinrecht wie Eintragung im Verkehrszentralregister (Punkte und Punkteabbau) sowie Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.